Rechtswidrig: EuGH kippt deutsche Pkw-Maut

Die Pkw-Maut in Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Sie sei mit europäischem Recht unvereinbar.

Die 2015 beschlossene Maut – ein Prestigeprojekt der CSU – sollte ab Oktober 2020 auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für Autobahnen zahlen. Die EU-Kommission gab ihre Bedenken nach langem Ringen 2016 auf. Österreich gab sich damit nicht zufrieden und zog, unterstützt von den Niederlanden, vor Gericht. Österreich argumentierte, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer entlastet würden. Die Luxemburger Richter führten an, die Abgabe sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Fahrern aus anderen EU-Staaten liege. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.