Schüsse in Nenzing: Anwalt widerspricht Polizeiaussage

Das Vorgehen der Beamten und besonders die abgegebenen Schüsse seien völlig unverhältnismäßig. Die Polizei weist die Vorwürfe zurück.

Waren es Warnschüsse, Signalschüsse oder doch etwas ganz anderes? Diese Frage beschäftigt gerade nicht nur die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger sowie demnächst das Landesverwaltungsgericht, sondern besonders auch Rechtsanwalt Patrick Beichl. Er vertritt die drei Personen, deren Fall aktuell Schlagzeilen macht: Ein Paar und die Schwester der Frau waren am 20. März in Nenzing nahe der Ruine Ramschwag gemeinsam spazieren gegangen und hatten sich schließlich auf Bänke gesetzt. Dort wurden sie von vier Polizisten beschuldigt, gegen die Covid 19-Maßnahmengesetze verstoßen zu haben und sind verwarnt worden. Allerdings wurden bei dem Einsatz auch drei Schüsse aus einer Dienstwaffe abgegeben – und diese werfen nun Fragen auf.

„Vollkommener
Schwachsinn“

Die drei Spaziergänger – die überdies laut Rechtsanwalt Beichl sowohl beim Laufen, als auch beim Sitzen auf den Bänken den erforderlichen Mindestabstand eingehalten hätten – hätten die Schüsse als Warnschüsse gedeutet. Der Waffengebrauch stelle laut Anwalt Beichl ein „rechtswidriges Ausüben unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt“ dar. Doch damit noch nicht genug: Die Schilderung der Polizei entspräche in weiten Teilen nicht der Wahrheit. Sie sei „vollkommener Schwachsinn“, bestätigte Beichl gegenüber WANN & WO. „Niemand ist geflüchtet und niemand wurde verfolgt. Auch die Batterie des Polizeifunks war nicht leer. Diese Schilderung ist zwar durchaus kreativ, letztlich aber frei erfunden.“ Beichl argumentiert dabei mit der ihm vorliegenden Anzeige, in der von einer leeren Funkgerätbatterie keine Rede sei.

„Batterie war wirklich leer“

Dem hält Polizeisprecher Rainer Fitz entgegen. „Die Batterie war wirklich leer. So etwas kann passieren“, sagte Fitz im Gespräch mit WANN & WO. Ihm zufolge hätten die Beamten die Umgebung der drei Spaziergänger abgesucht, weil sie Anlass zur Annahme hatten, dass sich dort noch weitere Personen aufhalten würden. „Einer der Beamten suchte in einem Fichtenwald unterhalb der Ruine, der so dicht war, dass er Verstärkung anfordern musste“, schilderte Polizeisprecher Fitz. „Allerdings funktionierte sein Funkgerät wie beschrieben nicht, weshalb er drei Signalschüsse abgab.“

Beschwerde eingelegt

Warnschüsse oder Signalschüsse, rechtswidrig oder rechtmäßig – das wird das Landesverwaltungsgericht entscheiden. Rechtsanwalt Beichl hat bereits eine entsprechende Maßnahmenbeschwerde eingereicht. Das Gericht wird einiges zu klären haben, denn wie Polizeisprecher Fitz auch gegenüber WANN & WO sagte: „Die Schilderungen gehen auseinander.“

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