Gesetzesentwurf für Impfpflicht soll im Dezember vorliegen
Wien. Die Bundesregierung hat den Zeitplan für ihr Gesetz zur ab Februar 2022 geplanten Corona-Impfpflicht vorgelegt: In der Woche vom 6. Dezember sollte der Entwurf vorliegen, das soll eine „ordentliche Begutachtung von mindestens vier Wochen“ ermöglichen. Das Gesetz könne dann nach einem möglichen Beschluss von Nationalrat und Bundesrat mit Anfang Februar eventuell in Kraft treten, so zumindest das Gesundheitsministerium gestern in einer Mitteilung. Experten sollen vorab eingebunden werden. Österreich sei eines der ersten Länder, das versucht, in die Umsetzung einer derzeit in vielen europäischen Ländern umstrittenen Corona-Impfpflicht zu gehen.