Maskenpflicht in Handel und Öffis bleibt bis Anfang Juli

Johannes Rauch
Minister Rauch erteilt Gewerkschaftsforderung nach Lockerung mit Hinweis auf neue Varianten eine Absage.
Die Maskenpflicht für den lebensnotwendigen Handel bleibt vorerst bestehen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat der Forderung der Gewerkschaften, auch im Handel und Banken auf den Corona-Schutz zu verzichten, eine Absage erteilt. Die Verordnung mit den auch für Krankenhäuser und Pflegeheime, Öffis und Behörden geltenden Maßnahmen zum Schutz vulnerable Personen gilt zumindest bis 8. Juli.
Lage wird beobachtet
Rauch argumentierte am Freitag in der „ZiB2“, dass vor Kurzem erstmals zwei neue Corona-Varianten – BA.4 und BA.5 – in Österreich festgestellt worden seien. Das sei „ein heikler Zeitpunkt, um jetzt weitere Lockerungen zu verkünden“. Da neue Lockerungsschritte ins Auge zu fassen „wäre in meinen Augen jetzt nicht angezeigt“. Man beobachte die Lage sehr genau, wenn sie stabil bleibt und die Zahlen weiter sinken, halte er es „durchaus für möglich, zum Sommerbeginn weiter zu gehen“.
Die Gewerkschaft ist in der vergangenen Woche massiv dagegen aufgetreten, dass die Corona-Prävention in jenem Teil des Handel, in dem lebensnotwendige Güter verkauft werden, sowie im Kundenbereich von Banken beibehalten wurde. Foto: APA