„Flexibler, einfacher, näher“

Finanzminister Magnus Brunner. Foto: APA

Finanzminister Magnus Brunner. Foto: APA

Ab 1. April greifen erste Lockerungen bei der Wohnkreditvergabe. Finanz­minister Magnus Brunner (ÖVP) will noch mehr.

Nachdem das zuständige Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) zuletzt die entsprechenden Empfehlungen abgegeben hat, kommt es per 1. April zu leichten Lockerungen bei der Wohnkreditvergabe. Die Kreditvergabe war zuletzt stark zurückgegangen und massive Kritik wurde laut. Die Lockerungen gehen etwa Bankenvertretern nicht weit genug. Auch Finanzminister Magnus Brunner sieht darin zwar „positive Ansätze“, fordert aber weiterhin praxisnähere und flexiblere Regeln.

Positiv ist für den Finanzminister, dass die Ausnahmen für Banken vereinfacht und Zwischenfinanzierungen erleichtert werden. Ebenso werden Zuschüsse wie Förderungen zukünftig dem Eigenkapital des Kreditnehmers angerechnet. Aber: „Grundsätzlich ist die Verordnung nach wie vor zu unflexibel, um auf die geänderten Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die geänderte Zinssituation, einzugehen“, kritisiert Brunner. „Die Kreditvergabe sollte flexibler, einfacher und näher an den Bedürfnissen der Menschen gestaltet werden können, bei gleichzeitiger Wahrung der Finanzmarktstabilität.“

„Praxistaugliche Änderungen“

„Insbesondere für junge Familien muss es möglich sein, sich eigenen Wohnraum zu schaffen“, so der Politiker. Daher wolle er sich weiter bei den zuständigen Gremien und den Aufsichtsbehörden „für praxistaugliche Änderungen einsetzen“. Freilich brauche es prinzipiell Regeln zur Stabilität der Banken. Diese dürften aber nicht dazu führen, dass keine Eigenheime mehr finanzierbar seien.

Das Finanzmarktstabilitätsgremium empfahl Änderungen, die den Zugang zu Wohnimmobilien­krediten erleichtern, um dadurch Flexibilität bei der Anwendung der zugrundeliegenden KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) zu schaffen. Die Empfehlung soll nunmehr mit der vorgelegten Novelle umgesetzt werden und ab 1. April gelten.