Land Vorarlberg gewährt weiteren Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. Mai beantragt werden. Foto:E-Control

Der Heizkostenzuschuss kann bis 31. Mai beantragt werden. Foto:E-Control

Noch bis 31. Mai 2023 kann bei Vorliegen der Anspruchsberechtigung der Heizkostenzuschuss Plus in Höhe von 330 Euro beantragt werden.

Die Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben, damit profitieren mehr Menschen von dieser finanziellen Unterstützung. Insbesondere Alleinerziehenden soll damit geholfen werden, die Belastungen durch die Teuerung abzumildern. Die Abwicklung erfolgt unbürokratisch und bürgernah über die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften.

Treffsicher und unbürokratisch

Alle, die schon den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten haben, bekommen den Zuschuss Plus automatisch überwiesen. Darüber hinaus können Personen, die unter den Einkommensgrenzen bleiben, entweder auf den Gemeindeämtern oder online einen Antrag stellen.

Einkommensgrenzen erhöht

Die Einkommensgrenzen netto pro Haushalt sind bei einer Person 1.860 Euro, bei zwei Personen 2.790 Euro und bei drei Personen 3.226 Euro. Maßgebend für den Heizkostenzuschuss ist der Hauptwohnsitz. Beziehende von Sozialhilfe erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS direkt von den Bezirkshauptmannschaften. Es ist keine Antragstellung erforderlich.

Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf: https://vorarlberg.at/-/heizkostenzuschuss-plus