Seit gestern werden Verbrauchsdaten bei Pickerl-Prüfung erfasst

Ab 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der Begutachtung nach §57a müssen die Verbrauchsdaten erfasst werden. Betroffen sind laut dem Automobilklub ÖAMTC Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 und Abgasklasse „6d“ oder „6e“ (ab Herbst 2023). Die Daten
werden an das Umwelt- und Klimaministerium gesendet und an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.
Weitere Informationen auf www.oeamtc.at Foto: APA