Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel bleibt aufrecht

In den Gemeinden des Rheindeltas bleibt die Stallpflicht für Geflügel weiterhin bestehen, da die Veterinärabteilung des Landes trotz eines Rückgangs der toten Vögel immer noch Infektionen mit der Vogelgrippe feststellt. Seit dem Ausbruch der Vogelgrippe wurden strenge Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung einzudämmen. Eine dieser Maßnahmen ist die Stallpflicht für Geflügel, die dazu dient, den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu verhindern. Symbolfoto: dpa