Das ist der richtige Abstand!

Die gesetzliche Verankerung des Überholabstandes ist eine der wichtigsten
Neuerungen der
StVO-Novelle 2022.
Im ständig dichter werdenden Straßenverkehr fühlen sich viele Radfahrende aufgrund unzureichender Seitenabstände von überholenden Pkws und Lkws gefährdet – was auch eine Studie des Kuratorium für Verkehrssicherheit bestätigt: In städtischen Gebieten wurden bei 66 Prozent der Überholvorgänge von KFZ an Radfahrenden weniger als 1,5 Meter Abstand eingehalten. Zu wenig Überholabstand stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung sorgt mit neuen Regelungen für mehr Schutz: Beim Überholen von Fahrrädern müssen Autos innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Abstand halten.