Nebeneinander fahren erlaubt

Neu und wissenswert:
Auf Straßen mit Tempo
30 dürfen einspurige Fahrräder nebeneinander fahren, solange es die ­Verkehrslage zulässt.

Vergangenen Herbst trat die Neuerung der Straßenverkehrsordnung mit Verbesserungen im Langsamverkehr in Kraft. Diese gibt ­RadfahrerInnen mehr Schutz und Sicherheit. Wissenswert für alle Verkehrsteilnehmenden ist das nun erlaubte nebeneinander Fahren – mit kleinen Kindern sowohl als auch mit Erwachsenen.

Nebeneinander erlaubt

Konkret: Auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h dürfen auch Erwachsene nebeneinander radeln. Voraussetzung ist, es behindert nicht den Verkehr, bringt niemanden in Gefahr und verhindert nicht das Überholen durch schnellere VerkehrsteilnehmerInnen.