Nebeneinander fahren erlaubt

Neu und wissenswert:
Auf Straßen mit Tempo
30 dürfen einspurige Fahrräder nebeneinander fahren, solange es die Verkehrslage zulässt.
Vergangenen Herbst trat die Neuerung der Straßenverkehrsordnung mit Verbesserungen im Langsamverkehr in Kraft. Diese gibt RadfahrerInnen mehr Schutz und Sicherheit. Wissenswert für alle Verkehrsteilnehmenden ist das nun erlaubte nebeneinander Fahren – mit kleinen Kindern sowohl als auch mit Erwachsenen.
Nebeneinander erlaubt
Konkret: Auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h dürfen auch Erwachsene nebeneinander radeln. Voraussetzung ist, es behindert nicht den Verkehr, bringt niemanden in Gefahr und verhindert nicht das Überholen durch schnellere VerkehrsteilnehmerInnen.