Apothekengesetz: Mehr Service ab 2024

Das Apothekengesetz wird nach knapp 40 Jahren reformiert. Damit erhalten Apotheken künftig mehr Kompetenzen.
Das Apothekengesetz wird reformiert, ein entsprechender Entwurf wurde am Freitag in Begutachtung geschickt: Apotheken dürfen demnach künftig Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests durchführen. Zudem können sie werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen, gab das Gesundheitsministerium gestern bekannt. „Die österreichweit 1400 Apotheken sind für viele Menschen erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Mit dem neuen Gesetz können wir die hohe Kompetenz der Mitarbeiter noch besser nützen“, so Minister Johannes Rauch. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten und den Patienten mehr Beratung und Service bieten. Die Apotheken sollen etwa Blutdruck- oder Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchführen. Klargestellt wird außerdem, dass Apotheker auch Medikationsanalysen für die Patienten durchführen dürfen, um mögliche Wechselwirkungen aufzuzeigen. Gleichzeitig würde der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.