„Arbeitslosigkeit könnte zurückgehen“

Birgit Fiel und Martin Staudinger besuchten die Polytechnische Schule Dornbirn und sprachen mit Jugendlichen. Fotos: W&W, handout/Serra

Birgit Fiel und Martin Staudinger besuchten die Polytechnische Schule Dornbirn und sprachen mit Jugendlichen. Fotos: W&W, handout/Serra

Seit heuer gilt für Jugendliche die neue Ausbildungspflicht bis 18 Jahre. W&W fragte nach und sprach mit Experten.

„Für junge Menschen, die nur die Pflichtschule besucht haben, besteht im Vergleich zu jenen Jugendlichen mit Ausbildung ein dreimal höheres Risiko, später von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, und ein viermal höheres Risiko, nur eine Hilfsarbeit auszuüben“, warnt Martin Staudinger, Landesstellenleiter Sozialministerium Service Vorarlberg. „Das Einkommen von Menschen mit geringer Ausbildung bleibt häufig ihr ganzes Leben lang gering. Auch gesundheitliche oder soziale Probleme können die Folge sein“, erklärt Staudinger weiter. Das seien die Gründe, weshalb nun eine allgemeine Ausbildungspflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eingeführt wurde. Staudinger betont: „Es ist aber nicht nur eine Pflicht, sondern durch unsere Programme wird außerdem auch garantiert, dass Jugendliche, die Hilfe nach der Pflichtschule brauchen, diese Unterstützung auch bekommen.“

Perspektiven

Für all jene, die für sich noch nicht das Passende gefunden haben oder für Jugendliche mit Unterstütz­ungsbedarf, gibt es verschiedenste Angebote zur Vorbereitung. „Parallel dazu muss aber ein Perspektiven- oder Betreuungsplan vom Jugendcoaching erstellt werden“, sagt Martin Staudinger weiter. „Bei Birgit Fiel von der Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Vorarlberg bekommt man entsprechende Informationen, wo man sich dafür Unterstützung holen kann. Die Berater beim Jugendcoaching gehen auf Wünsche ein und erkunden gemeinsam mit dem Jugendlichen die Interessen und Fähigkeiten. Dann überlegen sie die nächsten möglichen Schritte und unterstützen die jungen Vorarl­berger auch entsprechend bei der Umsetzung dieser.“

Konkrete Ziele definieren

Mit dem Besuch einer höheren Schule (mindestens dreijährig) oder einer Lehrausbildung erfüllt man automatisch die Ausbildungspflicht. „Wer eine Produktionsschule, Qualifizierungskurse des AMS, eine überbetriebliche Lehrausbildung oder Ähnliches absolviert, erfüllt sie ebenfalls, nur müssen parallel dazu konkrete Ziele definiert sein. So soll sichergestellt werden, dass die Ausbildungspflicht nicht nur formal erfüllt wird, sondern in weiterer Folge möglichst auch ein Ausbildungsabschluss gemacht wird“, erklärt Martin Staudinger abschließend.

<p>M. Staudinger</p>

M. Staudinger

Infos

Koordinierungsstelle
AusBildung Vorarlberg

Birgit Fiel

Bahnhofstr. 24

Dornbirn

Tel. 0664 889 31 268

E-Mail: service@kost-vorarlberg.at

www.kost-vorarlberg.at

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