EU – freie Hand für Abzocke …
… im Rahmen der Gesetze und Vorschriften. Als eingefleischter „ausländischer Arbeitnehmer“ war ich einer der Ersten, die seinerzeit eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung (AB) für das Land Österreich erhalten haben. Mit Eintritt Österreichs in die EU wurde diese AB für teures Geld, aktuell über 200 Euro, durch „Daueraufenthalt EU“ ersetzt und auf fünf Jahre beschränkt. Meine unbefristete AB wurde mir nie aufgekündigt, widerrufen oder eingezogen. Und doch musste ich bei einer Ausreise aus Österreich erfahren, dass ich mich illegal in der EU aufgehalten habe (!) und dass ich ohne eine „Dauer-AB“ nicht mehr nach Österreich einreisen dürfe. Mein jahrzehntelanger Aufenthalt hierzulande war für die Katz‘, Hirnkapriole „dauer und befristet“ beiseite geschoben, Familie uninteressant, ein Vergleich mit Migrantenstatus beschämend! Für derlei Ausländereinreise- und Aufenthaltsbestimmungen, sprich Abzocke, hat die deutsche Sprache mehrere Sentenzen, man müsste sich derer lediglich bedienen. In Anbetracht dieser Verordnungen wählte ich für meine Rückkehr nach Österreich eine „andere Route“, wie so viele vor mir. (Ironie am Rande: Als gerichtlicher Dolmetscher und Übersetzer stand ich den Gerichten und Ausländerbehörden 20 Jahre lang zur Verfügung.)
Rajko Trninic,
Bludenz