Haus & Grund

„Die Familie ist die Älteste aller Gemeinschaften und die einzige Natürliche“. – Jean Jacques Rousseau. Wohl auch zu meinen, da Familie in der Verfassung verankert ist. Entgegen diesem Staatsgrundgesetz, Artikel 6 Abs. 1, 2, 3, sogar entgegen dem Menschenrecht hat bei Vererben und Verschenken von Haus und Grund im engsten Familienkreis der politische Gesetzgeber eine neue Immobilienertragsteuer mit Stufensatz von 0,5 Prozent bis 3,5 Prozent vom Grundstückswert den Nachkommen aufgebürdet. Dagegen politisch korrupter zahlen die „Erben“ in einer künstlich geschaffenen Gesellschaft, somit Nutz­nießer von Haus und Grund, nichts für Ihre Anteile. Diese „Erbschaftsteuer“ nur für die natürliche Familie ist diskriminierend, ein gravierender Wettbewerbsnachteil zur weiteren Bewirtschaftung. Ohne über die Wahrheit der Gesetzeslage zu informieren, fordern Zeitungskolumnisten, wie Herr Walser Harald und weitere, noch mehr Erbschaftsteuer. So kommt es mir vor, dass gerade die ÖVP als vorgebende Bürgerpartei mit den Grünen umgefallen ist bzw. im Zwielicht steht. Gerecht und nicht existenzbedrohend bei Übertragungen innerhalb von Familien ist, auf neue Nutznießer alle Werte von Haus und Grund einheitlich mit 0,5 Prozent zu besteuern.

  Alwin Rohner,
 Lauterach