Neue Steuer-günstlinge

Zur Ankündigung unseres Finanzministers Brunner und LH Wallner, die Grunderwerbssteuer für den Erwerb des ersten Bauplatzes zum Bau eines Eigenheimes zu erlassen, erhebe ich Einspruch. Wieder profitieren einzelne Günstlinge und somit liegt eine Verletzung der Verfassung vor. Welcher Arbeiter oder Angestellte in Österreich kann sich noch einen Bauplatz von 500 m² leisten? Keiner! Daher ist das Ansinnen der Grunderwerbsteuerbefreiung nur für Günstlinge zur Erreichung von Immobiliennachlässen und Herauslösen aus Gesellschaftsimmobilienbesitz gedacht. Tatsache ist, dass Erben und Schenken von Immobilien im Privatbesitz mit einem Steuersatz von 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, somit wie bei Kauf mit 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer belastet ist. Diese mögliche Umgehung durch Kauf anstatt Erben mit Steuernachlass für Günstlinge ist verfassungswidrig, da Geld erben und schenken keiner Steuer unterliegt. Zudem ist Erben und Schenken von Gesellschaftsanteilen bei Gesellschaften mit Anteilen von unter 95 Prozent in einer Hand, mit Immobilienbesitz grunderwerbsteuerfrei und widerspricht somit dem Naturrecht unserer Verfassung. Österreich ist heute durch politische Günstlinge, Neid und Hochmut ein im Ausland verschuldetes Land.

Es braucht die Grunderwerbsteuer für alle gleich, Familien oder Gesellschaften, zum jetzigen Eingangsstufensatz von 0,5 Prozent. Das gilt für jeden Quadratmeter in Gesellschaften gehaltenen Immobilien sowie im Privatbesitz.

  Alwin Rohner, Lauterach