Haushalts-bezogene ORF-Abgabe
Laut Verwaltungsgerichtshof (Erkenntnis Zl.2008/17/
0163 Nov. ff.) ist eine Gebühr nur möglich, wenn ihr eine entsprechende Leistung entgegensteht. Eine Haushaltsgebühr ohne ein betriebsbereites Empfangsgerät ist daher verfassungswidrig. Das wäre so, als wenn ein Supermarkt von allen Bürgern eine monatliche Gebühr verlangen würde, auch wenn dort niemand einkaufen geht. Wer sich die Gebühr reduzieren möchte, indem er Unbeteiligten Konsumzwang aufbürdet, handelt ungesetzlich. Die einzige
legale Vorgangsweise wäre, dass der Staat seinen Sender aus Steuermitteln finanziert. Damit wäre auch die Steuergerechtigkeit befriedigt, welche bei einer Kopfsteuer sonst ebenfalls umgangen würde. Grundsätzlich gilt jedoch, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, die Bürger mit Unterhaltung zu versorgen. Der Plan ist vermutlich, zu
verhindern, dass in Zukunft die Bürger den ORF kündigen können, wenn die Gebühren massiv erhöht werden. Aktuell läuft eine Unterschriftensammlung für ein diesbezügliches
Volksbegehren auf allen Gemeindeämtern. Beteiligen Sie sich.
Norbert Renz,
Bregenz