Arbeitszeit- verkürzung
Diese Forderung sollte man in ihren Auswirkungen auch zu Ende denken: Wenn in der freien Marktwirtschaft eingeführt würde, dass statt der für eine Vollzeitarbeit von bisher 40 Stunden künftig nur noch 32 Stunden nötig sind, würde das bei Behörden wie beispielsweise Gerichten, wo spätestens um
15,30 h keine Seele mehr schuftet, bedeuten, daß die real in diesem Umfang weiter reduzierte Arbeitszeit bereits mittags endet. Um das zu verhindern, müßte man eine solche Arbeitszeitverkürzung auf die Freie Marktwirtschaft beschränken. Dann könnten gerechterweise alle in der Mitte des Nachmittags die Arbeit niederlegen.
Walter Loacker, Hörbranz