Nach Kettenhund-Skandal: Weitere Fälle aufgedeckt

In diesem kleinen Verschlag müssen das Pferd und das Pony ihr Dasein fristen.
Fotos: handout/VGT.at
Im Rheintal hat der Verein gegen Tierfabriken (VGT) gerade drei Fälle katastrophaler und tierschutzwidriger Hundehaltung aufgedeckt. Doch nicht nur das: Wie Tierschützerin Sandy P. Peng WANN & WO exklusiv verriet, wurden auch ein Pony und ein Pferd völlig verwahrlost gehalten.
Ein paar wenige Quadratmeter sind offenbar ihr ganzer Lebens- und Bewegungsraum, der Boden ist verdreckt, es gibt keine weiche Liegefläche und selbst das Wasser im Trog ist gefroren: Diesen Fall katastrophaler Haltung eines Pferdes und eines Ponys haben die Tierschützer vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) gerade im Lustenauer Ried aufgedeckt. Erst zwei Tage zuvor hatten die Fälle dreier verwahrloster Hunde in Dornbirn, Lustenau und Lauterach die Bevölkerung schockiert. „Wir wurden nicht nur im Fall der Hunde alarmiert, sondern sind außerdem noch auf den Fall eines Pferdes und eines Ponys im Lustenauer Ried aufmerksam gemacht worden“, verrät Tierschützerin Sandy P. Peng WANN & WO exklusiv. Die beiden Tiere würden den InformantInnen zufolge den ganzen Tag in einem für sie viel zu kleinen, eingezäunten Bereich verbringen müssen – ohne den für Pferde so wichtigen Auslauf und die nötige Bewegung. „Und als wäre das nicht schon schlimm genug, sind auch dort die Haltungsbedingungen alles andere als in Ordnung“, führt Sandy weiter aus:
„Das Wasser für die Tiere ist im Trog gefroren. Sie haben also kein frisches Wasser zum Trinken. Außerdem gibt es keine vorgeschriebene weiche Einstreu, sowohl Pferd als auch Pony haben keine artgerechte Liegefläche.“ Die Behörden wurden alarmiert, gegen die HalterInnen erstatteten die Tierschützer Anzeige.
Schockierende Zustände
Erst kurz zuvor war über den Fall von drei Hunden berichtet worden: Sie sind angekettet, haben nur einen winzigen Bewegungsradius, müssen allein ohne warmen Rückzugsort in verwahrlosten Verschlägen hausen. Diese schockierenden Haltungsbedingungen betreffen nicht etwa Straßenhunde aus dafür berüchtigten Ländern wie Rumänien oder Bulgarien. Sondern drei Tiere mitten in Vorarlberg, in Dornbirn, Lustenau und Lauterach „Diese Haustiere werden als Wachhunde gehalten. Sie leben in unterschiedlichen Situationen, keine ist tiergerecht und alle sind illegal“, kritisiert die Vorarlberger Tierschützerin Sandy P. Peng scharf. „Einer hängt an einer Kette, ist gleichzeitig total zutraulich und liebesbedüftig. Die Anbindehaltung von Hunden ist in Österreich eindeutig verboten!“
Der zweite Hund, der bei einem Rinderstall lebt, dürfe zwar untertags im Freien sein, der Sozialkontakt scheine aber sehr begrenzt – ein Unding für Tiere, die rein von ihrer Art her ein ausgeprägtes Sozial-
empfinden haben und die Nähe zum Menschen brauchen. Die Futter- und Wasserschüsseln sind, wie auf dem Foto erkennbar, komplett verdreckt. „Außerdem muss er die Nacht in Eiseskälte in einem offenen Schuppen verbringen. Es gibt keine witterungsgeschützte Hütte, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur eine kleine Decke soll als Unterlage dienen“, berichtet Sandy. „Traurig, wie dieser Hund die Nacht einsam auf etwa drei Quadratmetern inmitten von Gerümpel verbringen muss. Das Tier wirkt regelrecht
verzweifelt.“
„Es muss dringend gehandelt werden!“
Der dritte Hund müsse ein besonders hartes Schicksal durchleiden, schildert die Tierschützerin: „Untertags hängt er mittels eines kurzen Seils an der Abschleppvorrichtung eines alten Autos, dessen offener Kofferraum sein einziger Rückzugsort ist. Die Nacht muss er hinter einem Vorhängeschloss in einem kleinen Verschlag verbringen, Auslauf gibt es dann nicht. Das ist ganz klar ebenfalls gesetzeswidrig. Hier muss dringend gehandelt werden!“
Auch wenn aufmerksame TierfreundInnen dem VGT die Zustände gemeldet haben, gehen die Tierschützer hart mit der Gesellschaft ins Gericht. Schließlich hätten die beschriebenen Zustände schon lange vor aller Augen geherrscht.
„Die Haltung von Hunden an der Kette oder Seilen ist in Österreich strikt verboten“, stellt Sandy klar. „Für die Haltung von Hunden in Zwingern gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich ist der Platz für Hunde beim Menschen, das heißt sie müssen aus Sicht des Tierschutzes im menschlichen Wohnbereich übernachten können.“ Eine Mindestanforderung, die im Fall der drei Hunde aus Dornbirn, Lustenau und Lauterach eindeutig nicht erfüllt ist.

Dieser Hund wird in Dornbirn an einer Kette gehalten – klar gesetzeswidrig und nicht
tiergerecht.

Dieser Hund muss die Nächte in einem eisigen Verschlag verbringen, die Schüsseln sind total verschmutzt.

Dieser Hund ist in Lustenau an einem Auto festgebunden. Nachts wird er in einen dunklen Verschlag eingesperrt.

Unterstützung für den VGT
Wer die TierschützerInnen des VGT unterstützen möchte – mit seinem eigenen Engagement, mit dem Unterzeichnen von Petitionen oder auch mit einer Spende – findet alle Informationen auf der Homepage des Vereins: www.vgt. at. Foto: handout/VGT.at

„Adopt don’t shop“: Anlaufstelle Tierschutzheim Vorarlberg
Die Hunde, deren Fälle der VGT gerade öffentlich gemacht hat, werden absichtlich als Wachhunde unter diesen katastrophalen Bedingungen gehalten. Oftmals ergeben sich schlechte Haltebedingungen aber auch durch fehlende Kenntnisse oder Überforderung seitens der HalterInnen. Die Hunde werden dann oft im Tierheim abgegeben. Damit nicht immer mehr Hunde gezüchtet werden, sollte jeder, der über die Anschaffung eines Hundes nachdenkt, auch
einmal im Tierschutzheim Vorarlberg schauen, ob sich nicht dort ein Freund auf vier Pfoten findet. Foto: handout/V. Tierschutzheim