Wehrpflicht: Grundwehr- oder Zivildienst

In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht für männliche österreichische Staatsbürger ab einem Alter von 18 Jahren. Österreichische Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst als Soldatinnen leisten. Jeder wehrdienstpflichtige österreichische Staatsbürger hat das Recht, Zivildienst als Ersatz zum Wehrdienst zu leisten. Die Wehrpflicht beginnt mit dem 17. Geburtstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag. Fotos: APA

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