Änderung bei der Maklergebühr

Wer den Makler beauftragt soll ihn zahlen – so die Kurzform des Bestellerprinzips.
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Die Ankündigung des sogenannten „Bestellerprinzips“ bei Maklergebühren für Mieterinnen und Mieter bringt für 2023 Veränderungen.
Österreich folgt in wenigen Monaten dem Beispiel der deutschen Nachbarn: Jene Person, die den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen. Seit 2015 wird dies in Deutschland so praktiziert, in den Niederlanden ist es schon lange Praxis, und auch in Belgien und Norwegen gilt das Bestellerprinzip bereits seit längerer Zeit. Die Mietervereinigung Österreich fordert bereits seit einigen Jahren, dass die Maklerprovision von demjenigen bezahlt werden soll, der den Makler beauftragt – das sind im Regelfall die Vermieterinnen und Vermieter. Eine Neuregelung könnte Mieterinnen und Mietern bei Neuanmietungen nun zwei Monatsmieten an Maklerprovision ersparen. Der kürzlich vorgelegte Gesetzesentwurf geht nach dem Beschluss im Parlament in eine sechsmonatige Übergangsfrist, danach soll das Bestellerprinzip angewendet werden. Dies soll Ende 2022 oder Anfang 2023 der Fall sein. Die Entlastung wird vor allem für einkommensschwache Familien und Studierende spürbar sein, so das Ministerium. Schon 2010 wurde in Österreich die Maklerprovision, die dem Mieter angelastet wird, per Gesetz auf zwei Bruttomonatsmieten plus Umsatzsteuer gedeckelt, wenn der Mietvertrag länger als drei Jahre dauert oder unbefristet ist. Bei Bestandsmieten unter drei Jahren wurde die Maklerprovision für den Mieter sogar auf eine Monatsmiete beschränkt. Davor waren Provisionen von bis zu drei Bruttomonatsmieten zulässig. Maklerinnen und Makler dürfen nach wie vor für eine erfolgreiche Vermittlung parallel von Vermietenden und auch Mietparteien eine Provision kassieren. Es ist allerdings üblich, den Mietparteien diese Provision alleine zu verrechnen. Die Regierung spricht hier von rund 55 Millionen Euro Ersparnis jährlich für die Mietparteien. Beim Immobilienverkauf hingegen wird das Bestellerprinzip nicht umgesetzt.