Bedingungen für Zusatzofen

Ein Ofeneinbau stellt (meistens) eine Veränderung an der Immobilie dar.

Ein Ofeneinbau stellt (meistens) eine Veränderung an der Immobilie dar.

Mieter wie Wohnungseigentümer tragen sich aus Angst vor einem Versorgungsengpass vermehrt mit dem Gedanken, zusätzlich einen holz-befeuerten Ofen anzuschaffen.

Die Ausstattung der Wohnung mit einem Holzbrennofen stellt – sofern für diese Maßnahme auch allgemeine Teile des Hauses wie das Mauerwerk in Anspruch genommen werden müssen – eine wesentliche Veränderung derselben dar, die nur unter den jeweiligen Voraussetzungen des Mietrechtgesetzes MRG und Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zulässig ist. Der wesentlichste Unterschied ist, dass nach MRG die Veränderung der Übung des Verkehrs und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dienen muss, während nach dem WEG das Vorliegen einer dieser beiden Voraussetzungen ausreichend ist. Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (OVI) hat sich die Thematik genauer angesehen.

Schwedenofen

Verschiedene Judikate der Vergangenheit zeigen, dass das Ansinnen von MieterInnen, die der Gaskrise mit einem zusätzlichen holzbefeuerten Ofen begegnen möchten, nicht leicht durchsetzbar sein wird. Sowohl die Verkehrsüblichkeit als auch das wichtige Interesse wird nicht in jedem Fall leicht argumentierbar sein. Fraglich bleibt, wie intensiv die Gaskrise werden muss, damit eine – dann beträchtliche – Kostenersparnis doch als ein wichtiges (nicht nur bloß wirtschaftliches) Interesse anzuerkennen ist. Unproblematischer wird für den Mieter der Anschluss eines
Kaminofens (Schwedenofen), der sich durch eine geschlossene Kamin-kammer auszeichnet, an einen bestehenden Kamin ohne Inanspruchnahme der Gebäudesubstanz sein. Der OGH hat für den Anwendungsbereich des WEG ausgesprochen, dass der Anschluss eines Ofens an einen vorhandenen Kamin keine Änderung im Sinne des WEG darstellt und daher keine Genehmigung der übrigen Wohnungseigentümer bedurfte. Er erachtete diese Maßnahme für derart unwesentlich, dass sie ohne Weiteres vorgenommen werden darf. Weitere, interessante Informationen finden Sie auf www.ovi.at 

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